Durch unsere qualifizierten Mitarbeiter schaffen wir die Grundlage unserer professionellen Pflege. Durch Schulungen und Fortbildungen sind diese auch immer auf dem aktuellsten Stand.
Der persönliche Aspekt bei der Pflege der einzelnen Bewohner liegt uns hierbei jedoch besonders am Herzen. Dadurch entsteht nämlich ein Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekraft und Bewohner. Eine persönliche, fachkompetente Beratung im Bereich der Pflege ist nach terminlicher Absprache jederzeit möglich.
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).
Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem.
Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.
Aktuelle Preisliste ab 01.07.2020
Wir leisten Hilfe bei Behörden und Pflegeversicherungen und helfen bei Beantragung von Zuschüssen. Wir sorgen dafür, dass Sie auch bei kleiner Rente ein sorgenfreies Leben im Alter haben.
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